Wichtige Hinweise zum Online-Antrag
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, online
Versicherungsschutz in Form einer Kanzlei-Inventarversicherung
zu beantragen.
Die Beantragung von Versicherungsschutz über das Internet sollte nur erfolgen,
wenn Sie auf eine Beratung vollständig verzichten können
und wollen. Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner
zur Verfügung, können aber auf Grund der beratungslosen
Beantragung für Deckungsfehler nicht haften.
Die Vertragsbedingungen werden Ihnen - sofern das jeweilige Versicherungsunternehmen den beantragten Versicherungsschutz bestätigt und dokumentiert - zusammen mit dem Versicherungsschein
übersandt - auf Wunsch jedoch auch früher ausgehändigt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen können
Sie dem Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages widersprechen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufes. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung
nochmals gesondert hingewiesen. Auf den beantragten Versicherungsvertrag
findet deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz
ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen Anwendung,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht am
Sitz des Versicherers geltend machen. Der Versicherer kann
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem für
den Wohnsitz, den Sitz oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers
örtlich zuständigen geltend machen.
Beschwerden kann der Versicherungsnehmer an den Versicherer
oder an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen,
Ludwigkirchplatz 3-4, 10719 Berlin richten.
Bitte beachten Sie desweiteren:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Deckungsauftrages
durch den Versicherer. Der beantragte Versicherungsschutz tritt
erst dann in Kraft, wenn dies durch Policenzusendung oder E-Mail-Bestätigung dokumentiert
wird und eine gültige, einlösbare Einzugsermächtigung
erteilt wurde. Innerhalb kurzer Zeit geht Ihnen eine Bestätigungsmail
dieses Deckungsauftrages an die von Ihnen genannte e-mail-Adresse
zu; diese Bestätigungsmail ist noch keine Deckungszusage!
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser
Mail noch einmal im eigenen Interesse.
Wir bemühen uns stets um kurzfristige Deckungsbestätigung, so daß
Versicherungsschutz auch bei kurzfristigem Versicherungsbeginn zur Verfügung
gestellt werden kann. Beachten Sie jedoch unbedingt, daß Deckung
erst mit Zugang der Police oder Bestätigung per E-Mail erteilt ist.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben im folgenden Formular
wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden
Sie Ihren Versicherungsschutz ! Wenn Sie vorab in Erfahrung
bringen möchten, ob eine Annahme auf Grund etwaiger Vorschäden
voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden wird bitten
wir um Ihre kurze Nachricht; wir klären dann den Sachverhalt
vorab mit dem Versicherer.
Ich habe die vorstehenden
Hinweise gelesen, verstanden und akzeptiere diese.
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